Gewerbeanmeldung ja/nein?

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  • Babolator
    Postmaster
    • 05.10.2007
    • 248

    Gewerbeanmeldung ja/nein?

    Hallo zusammen,

    ab wann sollte oder muss man ein Gewerbe für den Besaitungsservice anmelden??

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet.

    Vielen Dank
  • Benedikt

    #2
    wenn es auffällt

    Kommentar

    • Babolator
      Postmaster
      • 05.10.2007
      • 248

      #3
      Was meinst Du wenn es auffällt?? Ab wievielen Besaitungen würdest Du ein Gewerbe anmelden??

      Kommentar

      • Benedikt

        #4
        kann man nicht sagen, es gibt viele die das so machen, kommt vielleicht darauf an, wieviel Neider du hast, die dann zum Finanzamt gehen und dich verpätzen

        Kommentar

        • Babolator
          Postmaster
          • 05.10.2007
          • 248

          #5
          Ok, wie kann man denn so etwas beantragen und was kostet das??

          Kommentar

          • Benedikt

            #6
            geh zu deinen zuständigen Finanzamt und hol dir einen Gewerbeschein für ein Nebengewerbe und fertig. Wird wohl nicht viel kosten, ich schätze unter 30 Euro

            Kommentar

            • Babolator
              Postmaster
              • 05.10.2007
              • 248

              #7
              Ist das denn neben dem Arbeitsvertrag machbar?? Was muss man für Unterlagen führen??

              Kommentar

              • Silent Bob

                #8
                Zitat von Babolator
                Ist das denn neben dem Arbeitsvertrag machbar?? Was muss man für Unterlagen führen??
                Sofern Dein Arbeitgeber eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet (was allerdings nur bedingt rechtlich zulässig wäre) ist es machbar.

                Was nicht machbar ist wäre ein Gewerbe (auch ohne Umsatz/Gewinn) parallel zur Arbeitslosigkeit.

                Unterlagen: einfache Einnahmen/Ausgaben Überschussrechnung reicht dem FA, zB mit Excel.

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                • Babolator
                  Postmaster
                  • 05.10.2007
                  • 248

                  #9
                  Zitat von Silent Bob
                  Sofern Dein Arbeitgeber eine nebenberufliche Tätigkeit nicht verbietet (was allerdings nur bedingt rechtlich zulässig wäre) ist es machbar.

                  Was nicht machbar ist wäre ein Gewerbe (auch ohne Umsatz/Gewinn) parallel zur Arbeitslosigkeit.

                  Unterlagen: einfache Einnahmen/Ausgaben Überschussrechnung reicht dem FA, zB mit Excel.


                  Kannst Du mir vielleicht noch mehr Infos die relevant sein könnten zukommen lassen?

                  Kommentar

                  • go deep!

                    #10
                    Frage: Ab welchem Alter darf man das Gewerbe auch ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten anmelden? Ich meine, Fabi-Babolator, du bist doch noch nicht volljährig, oder?!

                    Kommentar

                    • Babolator
                      Postmaster
                      • 05.10.2007
                      • 248

                      #11
                      Hallo go-deep,

                      ja das stimmt. Aber am 28.12. ist das vorbei.
                      Kannst Du mir vielleicht per PN nähere Infos zum Gewerbe zukommen lassen??
                      Dann werde ich mich nämlich dort auch mal anmelden.

                      danke schonmal...

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                      • go deep!

                        #12
                        Gewerbeanmeldung leicht gemacht: Entdecken Sie den Weg zu Ihrem Gewerbeschein. Vollständige Anleitung und nützliche Tipps hier.


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                        • Babolator
                          Postmaster
                          • 05.10.2007
                          • 248

                          #13
                          Danke Go deep,

                          wenn ich noch fragen habe, kann ich dich anschreiben??

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                          • Silent Bob

                            #14
                            Zitat von Babolator
                            Kannst Du mir vielleicht noch mehr Infos die relevant sein könnten zukommen lassen?
                            Im Moment und ohne konkrete Frage, nein.

                            Kommentar

                            • esingen
                              Neuer Benutzer
                              • 21.12.2024
                              • 6

                              #15
                              Hol das Thema mal hoch:

                              Möchte diese Saison etwas mehr besaiten und hab mir mal ein paar Flyer gebastelt, die ich meinen bisherigen Leuten mitgebe, die bei mir ihren Schläger besaiten lassen.

                              Um auf Nummer sicher zu gehen, überlege ich, mir einen Gewerbeschein zu besorgen. Kostet ja wohl max. 30 €, kann ich verkraften.

                              Muss ich am Ende des Jahres irgendwas dem FA zukommen lassen, auch wenn ich gar nix ausgegeben oder eingenommen habe?

                              Danke
                              Gunnar

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