Teilnahmegebühr bei Absage (LK Turnier)

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  • Mangar
    Neuer Benutzer
    • 27.09.2019
    • 2

    Teilnahmegebühr bei Absage (LK Turnier)

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir helfen nicht zu völlig ahnungslos Am Wochenende aufzulaufen.

    Ich für das WE für ein Turnier gemeldet, die Auslosung hat schon stattgefundenen.
    Was passiert wenn A) keines der Spieler Witterungsbedingt ausgetragen werden kann?

    B) nur ein Spiel ausgetragen werden kann?
    Wann muss ich welchen Teil der Teilnahmegebühr bezahlen?


    In meiner Heimatstadt ist für Sonntag Dauerregen gemeldet und ich habe arge Bedenken, dass es reibungslos laufen wird.

    VG
    mangar
    Zuletzt geändert von Mangar; 27.09.2019, 06:59.
  • dodi
    Insider
    • 06.11.2007
    • 438

    #2
    Deine Fragen sollte die Turnierausschreibung beantworten.
    Hast du da mal reingeschaut?
    ------------------------------------
    TC Bayer Dormagen
    Prince Phantom Pro 100P - TierOne T1 Firewire 1.20 @ 18.0/19.5kp

    Kommentar

    • Mangar
      Neuer Benutzer
      • 27.09.2019
      • 2

      #3
      Jede Spielerin/jeder Spieler hat jeweils 2 Matches. Die Matches finden alle an einem Tag statt. Angemeldete Spieler/innen verpflichten sich mit der Abgabe der Meldung (telefonisch/eMail/online usw.) zur Zahlung der genannten Startgebühr.


      Das ist alles was ich dazu finden kann.

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      • Kami123
        Benutzer
        • 06.10.2017
        • 49

        #4
        DTB-Turnier-Ordnung:

        §24 Rückzahlung des Nenngeldes

        1. Das Nenngeld ist zurückzuzahlen, wenn:
        a) ein Turnier oder eine Konkurrenz nicht ausgetragen wird,
        b) die Nennung zurückgewiesen wird,
        c) die Nennung vor dem Sign-in oder der Auslosung zurückgezogen wird.


        Die Turnierordnung gilt für alle Turniere, die vom Deutschen Tennis Bund (DTB), seinen Landesverbänden, deren Vereinen oder einem anderen Veranstalter, der von der nach § 7 für die Genehmigung zuständigen Stelle anerkannt ist, im Bereich des DTB durchgeführt werden und für die Deutsche Rangliste gewertet werden sollen (ausgenommen internationale Turniere von WTA, ATP, ITF und TE). Für die Durchführung von LK-Turnieren gilt die Turnierordnung sofern in den Richtlinien zur Durchführung von LK-Turnieren nichts Abweichendes festgehalten ist. In den DTB-Richtlinien für Leistungsklassen-Turniere steht aber nichts dazu drin.

        Siehe auch https://www.dtb-tennis.de/Verband/Se...geln-Ordnungen

        D.h. wenn das Turnier komplett ausfällt oder zumindest die Konkurrenz, in der du gemeldet hast, dann gibt's das Startgeld zurück. Wenn jetzt in deiner Konkurrenz mindestens ein Spiel stattfindet, dann gibt's lt. obiger Ordnung wohl kein Geld zurück. Allerdings will ja der Turnierveranstalter seine Kunden ja auch nicht verprellen, so dass es wohl kaum von Spielern Geld kassieren dürfte, die wegen des Wetters keine Spiele machen konnten.
        Zuletzt geändert von Kami123; 27.09.2019, 22:10.

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