Pachtbedingungen Tennisanlage

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  • dilletante

    Pachtbedingungen Tennisanlage

    Eine Frage allgemeiner Natur:
    Enthalten die Pachtbedingungen für eine Tennisanlage üblicherweise eine Verpflichtung des Pächters zur Pflege der Plätze einschließlich Bewässerung oder wird dies vom Besitzer der Anlage wahrgenommen?
    Ein Vertrag kann wohl beide Möglichkeiten enthalten.
    Der Besitzer ist am Werterhalt seiner Anlage interessiert, der Pächter an der Wirtschaftlichkeit und somit niedrigen Wartungskosten.
    Wasser ist teuer und wenn der Besitzer dies bezahlt wird der Pächter wohl sehr häufig den Hahn aufdrehen....
    Wer weiß, was hier normalerweise vereinbart ist?
  • fritzhimself
    Forenbewohner
    • 01.02.2006
    • 5556

    #2
    Zitat von dilletante
    Eine Frage allgemeiner Natur:
    Enthalten die Pachtbedingungen für eine Tennisanlage üblicherweise eine Verpflichtung des Pächters zur Pflege der Plätze einschließlich Bewässerung oder wird dies vom Besitzer der Anlage wahrgenommen?
    Ein Vertrag kann wohl beide Möglichkeiten enthalten.
    Der Besitzer ist am Werterhalt seiner Anlage interessiert, der Pächter an der Wirtschaftlichkeit und somit niedrigen Wartungskosten.
    Wasser ist teuer und wenn der Besitzer dies bezahlt wird der Pächter wohl sehr häufig den Hahn aufdrehen....
    Wer weiß, was hier normalerweise vereinbart ist?

    Diese Kosten hat alle der Pächter, oder der Besitzer ist bescheuert.
    Deswegen verpachtet man ja eine Anlage, weil der Eigentümer die Anlage nicht mehr selber betreiben will/kann.
    Vereinbarungen kann man immer so oder so ausmachen - in der Regel eben der Pächter.
    Aber jeden Morgen steht ein Dummer auf - den muss man nur finden.

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