Eine Frage allgemeiner Natur:
Enthalten die Pachtbedingungen für eine Tennisanlage üblicherweise eine Verpflichtung des Pächters zur Pflege der Plätze einschließlich Bewässerung oder wird dies vom Besitzer der Anlage wahrgenommen?
Ein Vertrag kann wohl beide Möglichkeiten enthalten.
Der Besitzer ist am Werterhalt seiner Anlage interessiert, der Pächter an der Wirtschaftlichkeit und somit niedrigen Wartungskosten.
Wasser ist teuer und wenn der Besitzer dies bezahlt wird der Pächter wohl sehr häufig den Hahn aufdrehen....
Wer weiß, was hier normalerweise vereinbart ist?
Enthalten die Pachtbedingungen für eine Tennisanlage üblicherweise eine Verpflichtung des Pächters zur Pflege der Plätze einschließlich Bewässerung oder wird dies vom Besitzer der Anlage wahrgenommen?
Ein Vertrag kann wohl beide Möglichkeiten enthalten.
Der Besitzer ist am Werterhalt seiner Anlage interessiert, der Pächter an der Wirtschaftlichkeit und somit niedrigen Wartungskosten.
Wasser ist teuer und wenn der Besitzer dies bezahlt wird der Pächter wohl sehr häufig den Hahn aufdrehen....
Wer weiß, was hier normalerweise vereinbart ist?
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