RV-Pflicht Tennistrainer

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  • Prügelknabe
    Postmaster
    • 26.02.2007
    • 106

    RV-Pflicht Tennistrainer

    An alle hauptamtlichen Trainer,

    gibts ne Möglichkeit, die gesetzliche RV-Pflicht (als selbständiger Trainer) zu umgehen ?

    Würde lieber privat vorsorgen...

    Irgendein Schlupfloch ?

    Gruß
  • Addi
    Veteran
    • 10.07.2007
    • 1572

    #2
    normalerweise bist du doch gar nicht rentenversicherungspflichtig, sofern du mehrere schüler hast?

    addi
    Wilson BLX Blade 98, TUNED(!!!!!) by R1, weight 302g, SW 298, Balance 32.8

    Kommentar

    • Racket

      #3
      ??

      Was hat das mit der Zahl der Schüler zu tun?

      Kommentar

      • Addi
        Veteran
        • 10.07.2007
        • 1572

        #4
        Zitat von Racket
        ??

        Was hat das mit der Zahl der Schüler zu tun?
        das ist steuertechnisch/-rechtlich so. wenn du als selbständiger (und nun nehmen wir mal das extrembeispiel) nur einen auftraggeber hast, in diesem fall z.b. den verein, dann bist du kein selbständiger sondern ein scheinselbständiger, somit eigentlich angestellt und deshalb versicherungspflichtig.
        gibt auch noch andere bedingungen, allerdings ist bei mir steuerrecht schon ein wenig her.

        addi
        Wilson BLX Blade 98, TUNED(!!!!!) by R1, weight 302g, SW 298, Balance 32.8

        Kommentar

        • MrStylo

          #5
          In der Kaiserzeit waren die Hauslehrer der oberen 10.000 Rentenversichert, damit sie im Alter nicht der Armut anheim fallen.
          In der BRD gab es keine Hauslehrer mehr, so ist dieses Gesetz in Vergessenheit geraten, bis 1998? ein Beamter aus dem Finanzministerium nachgeforscht hat. Seitdem sind Selbstständige mit Lehrtätigkeit, wie Tennislehrer, Tanzlehrer, Musiklehrer verpflichtet in die gesetzliche RV zu einzuzahlen
          Ausnahmen:
          Man hat einen oder mehrere Angestellte
          Man hatte bei Neueinführung des Gesetzes die Möglichkeit sich befreien zu lassen wenn man darlegen konnte dass man bereits private Vorsorge getroffen hat.

          So ist zumindest mien Kenntnisstand

          Kommentar

          • Benedikt

            #6
            Mr.Stylo

            ach ja du hast Hebammen und Referenten vergessen, ach ja die Grenze war 1998, wer da schon selbständig war, konnte sich befreien lassen, also muss der Kollege wie ich in die Rentenkasse einzahlen, ach ja kleiner Tip, wenn du siehst das du über die Runden kommst, dann bitte Rührupp abschliessen.

            Kommentar

            • Prügelknabe
              Postmaster
              • 26.02.2007
              • 106

              #7
              Danke schon mal für die Infos.

              Also werd ich wohl in die gesetzliche RV zahlen müssen, right ?

              Sonst noch jemand "up to date" diesbezüglich ?

              Gruß

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              • rudistock
                Neuer Benutzer
                • 31.01.2007
                • 17

                #8
                nein musst du nicht!!

                siehe hier

                "Selbstständige müssen in die Rentenversicherung einzahlen, wenn die zwei folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Selbstständige hat keinen Beschäftigten mit Versicherungspflicht und einem Arbeitsentgelt über 400 Euro pro Monat und der Selbstständige ist im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig (mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen nur von einem Auftraggeber).


                Selbstständige, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung selbständig tätig sind, in einem Beamtenverhältnis stehen oder eine sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben, müssen auch in die Rentenversicherung einzahlen."

                wenn du möchtest kannst du aber freiwillig einzahlen

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                • Benedikt

                  #9
                  also einzahlen müssen wir leider, ausser man hat nen Angestellten, aber ganz ehrlich, was für das Alter tun muss man eh, da geht kein Weg dran vorbei.

                  Kommentar

                  • Prügelknabe
                    Postmaster
                    • 26.02.2007
                    • 106

                    #10
                    @Benedikt: Klaro müssen wir fürs Alter vorsorgen. Ich würde dies aber deutlich lieber privat tun.

                    @rudistock : habe aber keinen Beschäftigen usw..., also muss ich wohl doch einzahlen.

                    Gruß

                    Kommentar

                    • Benedikt

                      #11
                      @Prügelknabe

                      tja ich auch

                      ach ja, ne GmbH gründe würde glaube ich auch helfen

                      Kommentar

                      • rudistock
                        Neuer Benutzer
                        • 31.01.2007
                        • 17

                        #12
                        @ prügelknabe

                        beide Bedingungen müssen erfüllt sein - dann bis du pflichtig!!
                        Du wirst wohl mehr als einen Arbeitgeber haben - somit hast du die freie Wahl (noch ein Tipp keine Renten- oder Lebensversicherung)!!

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                        • trainer88
                          Neuer Benutzer
                          • 05.08.2013
                          • 5

                          #13
                          Hi,

                          da ich gerade in einer ähnlichen Situation möchte ich das Thema mal wieder aufleben lassen.

                          Wie ist es, wenn man Tennistrainer ist (mehrere Schüler die einzeln Rechnungen bekommen - 2 Vereine - und noch einen anderen Verein --vom Verein bezahlt)

                          Zudem habe ich einen normalen Bürojob, bei dem mir vom Gehalt ganz normal RV, KV, PV, AV abgezogen wird. (40-Stunden Woche)

                          Dann muss ich doch nicht noch mal für die Tenniseinnahmen die RV oder sogar noch andere Versicherungen zahlen oder? Einnahmen Tennis / Monat >1000€

                          Kommentar

                          • rudistock
                            Neuer Benutzer
                            • 31.01.2007
                            • 17

                            #14
                            So,

                            steuerpflichtig bist du auf jeden Fall, Tipp Gewerbe anmelden (es gibt viele Leute die dir deinen Erfolg neiden) und dann musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
                            Gut aufschreiben auch deine Ausgaben für die Tätigkeit, eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (also Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen) und beim Finanzamt einreichen.
                            Deine RV Verpflichtungen werden davon nicht berührt. Wenn du gesetzlich KV versichert bist könnten sich die Beiträge ändern da du ja ein höheres Einkommen erzielst.
                            Und das Thema Versicherung, die gesetzlichen sind aussen vor evtl. mal darüber nachdenken bzgl. einer sog. Betriebshaftpflicht ist aber in deinem Ermessen.
                            Grüsse

                            Kommentar

                            • trainer88
                              Neuer Benutzer
                              • 05.08.2013
                              • 5

                              #15
                              Zitat von rudistock
                              So,

                              steuerpflichtig bist du auf jeden Fall, Tipp Gewerbe anmelden (es gibt viele Leute die dir deinen Erfolg neiden) und dann musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
                              Gewerbe muss ich nicht anmelden, das muss ich erst ab einem Umsatz von 17.500€ im laufenden Jahr oder 25.000 im nächsten.

                              Zitat von rudistock
                              Gut aufschreiben auch deine Ausgaben für die Tätigkeit, eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (also Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen) und beim Finanzamt einreichen.
                              Deine RV Verpflichtungen werden davon nicht berührt. Wenn du gesetzlich KV versichert bist könnten sich die Beiträge ändern da du ja ein höheres Einkommen erzielst.
                              RV muss ich komplett 18,9% vom Gewinn des Jahres zahlen (In Monatsraten im nächsten Jahr)

                              KV erst, wenn entweder die Stundenzahl meinem Angestelltenverhältnis überwiegt oder ich mehr Geld mit Tennis als mit meinem Angestelltenjob verdiene. Da muss ich also nichts zahlen.

                              Zitat von rudistock
                              Und das Thema Versicherung, die gesetzlichen sind aussen vor evtl. mal darüber nachdenken bzgl. einer sog. Betriebshaftpflicht ist aber in deinem Ermessen.
                              Grüsse
                              De Fakto muss ich also 18,9% RV und Steuern von meinem Stundenlohn abziehen.

                              Was heißt das? Den Stundenlohn erhöhen... Scheiß Staat... RV sollte freiwillig sein, klar muss man für das Alter vorsorgen aber warum nicht privat?

                              LG

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