Abrechnungsmöglichkeiten eines Tennistrainers

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  • Hawkeye2
    You cannot be serious !!!
    • 26.04.2002
    • 3277

    #16
    @Prügelknabe

    Hi,

    eine GbR ist eine Gesellschaft bürgelichen Rechts. Und wenn deine Schizophrenie nicht mehr ausgeprägt ist als bei uns allen bist Du keine Gesellschaft...

    Daher ein Einzelunternehmen, im Falle eines Tennistrainers ein Freiberufler.

    Gruß

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    • 4knoten
      Experte
      • 27.05.2006
      • 751

      #17
      Du bist bzw. Du darfst Freiberufler sein, d.h. nicht buchführungspflichtig.

      Du fällst unter die Kategorie der Lehrer bzw. der sog. Katalogberufe und bist somit automatisch gesetzlich rentenversichert, was ne Stange Geld bedeutet.

      Das ist ein Gesetz von 1923 (die Ursprungsform aus dem Jahr 18xx) und sollte ursprünglich die sog. Hauslehrer (und Hebammen etc.) vor der Verarmung im Alter schützen - heute ist das genau umgekehrt.



      Du musst Dich gegen Unfälle versichern, weil Du als Person haftest - aber Vorsicht bei den diversen Versicherungsvereinen:

      Die A*****z hatte mir einen extra Versicherungsvertrag (Unfall, etc.) für Tennislehrer angeboten. Nachdem ich es inzwischen gewohnt bin jeden Quatsch 5x durchzulesen konnte ich nichts ungewöhnliches entdecken - auch nicht im Kleingedruckten.
      Als ich den Stift schon zum Unterschreiben in der Hand hatte fiel mir auf dem Deckblatt in der zweiten Zeile ein Satz mit Ausrufezeichen ins Auge:

      ACHTUNG! Diese Versicherung ist nicht für Tennislehrer geeignet!


      Wie Benedikt eben schreibt: Immer selbst und immer ständig - und selbst das genügt nicht.
      Ruf irgendwo an und bei jedem Mal, wenn Du durchgestellt wirst, erhältst Du genau die gegenteilige Antwort des vorherigen Sachbearbeiters.



      4knoten
      Spielstärke wird nicht in LK gemessen.

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      • Decky
        Forenjunky
        • 01.04.2009
        • 2000

        #18
        Nicht alle neu werdende Trainingslehrer sind Rentenversicherungspflichtig.
        Es ergibt sich aus deine vorgeschichte. Wie lang du bis jetzt Gesetzlich eingezahlt hast.
        Und wenn , gibts ( habs von einem Kolege ) erfahren , das der mindest Beitrag 75€ monatlich wäre. ( stimmt den so was ? )
        Tennis Profi ist Leidenschaft

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        • 4knoten
          Experte
          • 27.05.2006
          • 751

          #19
          Das meinte ich damit:


          Es kursieren jede Mange an Gerüchten.

          Das Schlimme daran ist, dass niemand etwas genaues weiss - nicht einmal die zuständigen Ämter.
          Das Einzige auf das ich mich noch verlasse ist, dass ich dam Ganzen nachgehe, indem ich selber in den Gesetzen nachlese.

          @Decky
          Weisst Du da etwas Genaueres darüber?

          Ich glaube mich zu erinnern, dass es einen Stichtag gab, um eine Befreiung einreichen zu können (war es 2001 oder 2003 ???)



          11.08.2005
          Ein selbständiger Tennislehrer, der keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, ist rentenversicherungspflichtig

          Die Einbeziehung des Personenkreises der selbständigen Tennislehrer in die Versicherungspflicht nach § 2 Abs. 1 Nr.1 SGB-VI ohne die Möglichkeit bei Nachweis einer anderen ausreichenden Alterssicherung von der Versicherungspflicht befreit zu werden, ist nicht verfassungswidrig. Mangels einer diesbezüglichen Überzeugung des Gerichts sind die Voraussetzungen für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht erfüllt.

          LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2005, L 13 (18) RA 25/03
          Spielstärke wird nicht in LK gemessen.

          Kommentar

          • Decky
            Forenjunky
            • 01.04.2009
            • 2000

            #20
            Denke in Errinerung 2001 zu haben. Aber auch etwas mit 16 Gesetzliche eingezahlten Jahren.
            Tennis Profi ist Leidenschaft

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