Hallo Lars,
bitte schau Dir lieber nochmal
§ 6 Nr.4
Bei Teilnahme an internationalen Turnieren von ITF, TE, ATP und WTA gemäß § 4 Ziffer 2. d) der LK-Ordnung des DTB und § 3 Ziffer 3 dieser Durchführungsbestimmungen müssen durch den Spieler Tur-niertableaus, die in der Wertung für die LK berücksichtigt werden sollen, von der jeweiligen Turnierlei-tung bestätigt spätestens zwei Wochen nach Turnierende vorgelegt werden und zwar bei Turnieren im Ausland dem DTB und bei Turnieren im Inland dem Landesverband, in dem das Turnier stattgefunden hat. Einreichungsschluss ist der 30. September. Die Tableaus müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch die ID des Gegners beinhalten. Bei ausländischen Spielern ohne ID-Nummer ist die Nationalität anzugeben. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler und kön-nen nicht in die Wertung aufgenommen werden.
an.
Wenn das ein ITF-Turnier in Deutschland war entnehme ich der obigen Bestimmung, dass du das Turniertableau dem Landesverband vorlegen musst, in dem das Turnier stattgefunden hat.
bitte schau Dir lieber nochmal
§ 6 Nr.4
Bei Teilnahme an internationalen Turnieren von ITF, TE, ATP und WTA gemäß § 4 Ziffer 2. d) der LK-Ordnung des DTB und § 3 Ziffer 3 dieser Durchführungsbestimmungen müssen durch den Spieler Tur-niertableaus, die in der Wertung für die LK berücksichtigt werden sollen, von der jeweiligen Turnierlei-tung bestätigt spätestens zwei Wochen nach Turnierende vorgelegt werden und zwar bei Turnieren im Ausland dem DTB und bei Turnieren im Inland dem Landesverband, in dem das Turnier stattgefunden hat. Einreichungsschluss ist der 30. September. Die Tableaus müssen vollständig ausgefüllt sein und neben den Namensangaben auch die ID des Gegners beinhalten. Bei ausländischen Spielern ohne ID-Nummer ist die Nationalität anzugeben. Unvollständige Angaben gehen zu Lasten der Spieler und kön-nen nicht in die Wertung aufgenommen werden.
an.
Wenn das ein ITF-Turnier in Deutschland war entnehme ich der obigen Bestimmung, dass du das Turniertableau dem Landesverband vorlegen musst, in dem das Turnier stattgefunden hat.
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