@garfy
..... da hoffe ich mal, dass sich euer Vorstand umfassend informiert hat. In NRW verhält es sich so das die "örtlichen Behörden" die Schutzverordnungen der Landesregierung auch verändern/verschärfen können und dann auch darauf basierend entsprechende Bußgelder aussprechen können/werden. Wenn man sich diesen Bußgeldkatalog mal angeschaut, wird schnell klar das man da als Verein sehr vorsichtig agieren sollte.
Beim Betreiben einer Anlage ohne Zustimmung der "Örtlichen" wird ggf. was im mittleren 4stelligen Bereich fällig.
Heute morgen kam die Meldung vom Verein, dass die Anlage jetzt doch geöffnet werden kann auch ohne Zustimmung der örtlichen Behörde, natürlich unter Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen.
Kontrollen werden die aber vornehmen.
Kontrollen werden die aber vornehmen.
Beim Betreiben einer Anlage ohne Zustimmung der "Örtlichen" wird ggf. was im mittleren 4stelligen Bereich fällig.
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