Vereinsmanagmet

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  • tennisarm
    Postmaster
    • 07.11.2007
    • 135

    Vereinsmanagmet

    Könnt ihr mir vielleicht sagen was euer Verein für ein Mitglied bezahlen muss. (Versicherung etc. )?

    Ich spiele nicht in einem Tennisclub sondern in einer Tennisabteilung und störe mich vor allem daran durch meinen Gesamtvereinsbeitrag vor allem anderen Abteilungen zu finanzieren (z.B. Fussball).
    Was macht so ein Sportverein mit meinem Geld, kostet die Versicherung so viel oder welche kosten müssen die noch tragen?

    Die Abgabe an Verbände und Versicherungen müssten bei 8Euro liegen, was passiert mit den Restlichen 32Euro.
    Zuletzt geändert von tennisarm; 16.12.2007, 14:17.
  • samir
    Insider
    • 20.04.2007
    • 324

    #2
    die gelder kommen in einen topf für den gesamtverein,
    so werden z.b. neue GERÄTE FÜR DEN GESAMTVEREIN ANGESCHAFFT etc
    neue Hallen, sanitäre einrichtungen z.b. gezahlt usw.!
    angestellte des gesamtvereins,wie geschäftsführer,sekräterinnen,hausmeister etc werden durch diesen Topf entlohnt.
    bei uns ist es ähnlich, der tennisverein ist der hauptsponsor des gesamtabteilung, vorallem aber durch die einnahmen der tennishalle, lebt der hauptverein sehr gut.
    dieser zustand stört mich auch sehr muß ich sagen.so wurden vor 2 jahren, 7 jahre alte fast neue Umkleidekabinen ausgetauscht, nur weil der hauptverein parallel eine neue halle hingstellt hat, und sich das angeboten hat.
    die einzige möglichkeit ist, was zur zeit immer öfters der fall ist, sich vom gesamtverein auszugliedern.
    ist aber nicht einfach, und verursacht auch erhöhte nebenkosten.
    muß man abwägen!
    "Beinarbeit is was für Leute, die mit dem Schläger nich umgehn können!"

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    • tennisarm
      Postmaster
      • 07.11.2007
      • 135

      #3
      Kennt ihr euch mit der Übungsleitervergütung aus?

      Ich hab gehört das der Übungsleiter vom Verein den maximalen Steuerfreibetrag (2100Euro) erhalten kann, diesen wieder an den Verein zurück spendet und dadurch den Betrag steuerlich geltend machen kann.

      - Muss man dazu den ÜL-Schein haben?
      - Muss ich die Stunden einzeln angeben oder ist eine monatliche Vergütung möglich?
      - Was bekommt ein Übungsleiter auf die Stunde (mit und ohne Lizenz)?

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      • tennisarm
        Postmaster
        • 07.11.2007
        • 135

        #4
        Zitat von samir
        bei uns ist es ähnlich, der tennisverein ist der hauptsponsor des gesamtabteilung, vorallem aber durch die einnahmen der tennishalle, lebt der hauptverein sehr gut.
        Bei uns ist das auch, wir als Tennisabteilung zahlen alles selber und die Fussballer, Tischtennisspieler usw. bekommen allles in den Arsch geblasen.
        Jedes Mitglied in der Tennisabteilung muss auch Mitglied im Gesamtverein sein aber wir bekommen dadurch nur die Versicherung bezahlt.
        Ich könnten von den 40 Euro auch Fussball oder Tischtennis spielen aber darauf hab ich keinen Bock und keine Zeit.

        Gibts da nicht ein Gesetz das so ein Vorgehen verbietet, ich bezahl doch nicht 40 Euro für die Fussballer.

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        • PSO

          #5
          wechsel den verein.

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          • tennisarm
            Postmaster
            • 07.11.2007
            • 135

            #6
            Ne das ist keine Lösung.

            Es wäre doch nur fair wenn jeder nur das bezahlen würde das er auch braucht. Ich zahle an den Hauptverein nur die Grundversorgung (Versicherung, Verwaltung) und die anderen Kosten werden von den Abteilungen erhoben.
            ----------------------------------------------------------------------

            Kennt ihr euch mit der Übungsleitervergütung aus?

            Ich hab gehört das der Übungsleiter vom Verein den maximalen Steuerfreibetrag (2100Euro) erhalten kann, diesen wieder an den Verein zurück spendet und dadurch den Betrag steuerlich geltend machen kann.

            - Muss man dazu den ÜL-Schein haben?
            - Muss ich die Stunden einzeln angeben oder ist eine monatliche Vergütung möglich?
            - Was bekommt ein Übungsleiter auf die Stunde (mit und ohne Lizenz)?

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            • PSO

              #7
              aus deiner sicht wäre das mit sicherheit fair!

              gibt's denn eigentlich kein gesetz dagegen, dass meine steuern für den bau von straßen verwendet werden? ich fahre nämlich kein auto. und dass die ganzen arbeitslosen von meiner kohle leben, will ich auch nicht. die kriegen alles in...na du weißt schon, aber deine wortwahl liegt mir hier nicht.

              mal im ernst, schonmal drüber nachgedacht, dass das ganze vereinswesen vielleicht nur deshalb so funktioniert, weil die abteilungen sich gegenseitig aushelfen? dass dabei die am besten funktionierende abteilung einer anderen, die ohne unterstützung eventuell geschlossen werden müsste, mehr unter die arme greift, halte ich nicht für ein problem. wenn dich das stört, such dir einen verein, der nicht als abteilung einem verein untersteht.

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              • tennisarm
                Postmaster
                • 07.11.2007
                • 135

                #8
                sorry aber ich glaube du hast mich nicht verstanden. Ich habe keine Probleme mit dem Solidaritätsprinzip, ganz im Gegenteil.
                In meiner Abteilung gebe ich kostenlos Tennistraining, bin sehr aktive in der Jugendarbeit und im Vorstand ... aber sehe es nicht ein das dreifache zu zahlen nur damit die Fussballer für ihre paar Euro Beitrag neue Duschen von meiner Kohle bekommen. Das Argument ich könnte ohne weitere Kosten auch noch Fussball und Tischtennis usw. spielen ist doch reiner Schwachsinn.

                "dass das ganze vereinswesen vielleicht nur deshalb so funktioniert, weil die abteilungen sich gegenseitig aushelfen?"

                ist mir neu das ich der Fussballabteilung jetzt schon aushelfen muss, deren Trainer bekommt 400Euro im Monat für das Trainieren einer Kreisklassemannschaft. Viele von den Jungs können schlechter Kicken als ich, aus diesem Standpunkt wären die 400Euro vielleicht sogar gerechtfertigt

                Ich finde halt das jede Abteilung selber Wirtschaften sollte, so wie das viele Tennisabteilungen in Gesamtvereinen tun. Wir müssen noch immer darunter Leiden das sich in der Vergangenheit viel Tennisabteilungen als Elitär begriffen haben und die Beiträge nicht zur Deckung der Kosten sondern zur Abschreckung des "Otto Normalverbrauchers" genutzt wurden.


                Was kann man dagegen in der Sportvereinssitzung tun?
                Wie kann ich meine TA in einen TC Umwandeln?
                Wie kann ich in der Gesamtvereinssitzung die Beitragsstrucktur verändern?

                Danke

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                • tennisarm
                  Postmaster
                  • 07.11.2007
                  • 135

                  #9
                  Abspaltung der Tennisabteilung vom Hauptverein

                  Was muss ich dazu tun?
                  Wer muss alles zustimmen?
                  Wie gehe ich hier vor, habt ihr vielleicht nen Link zu ner Webseite in der dies beschieben ist?
                  Habt ihr Erfahrungen in diesem Bereich?
                  Muss der Vorstand des Hauptvereins oder die Mitglieder in der Mitgliederversammlung einer solchen Abspaltung zustimmen?
                  Welche Mehrheit reicht hierzu aus?
                  Was passiert mit unserer eingenen Kasse die wir aus dem Mitgliedsbeiträgen an die Tennisabteilung aufgebaut haben?
                  Wo stehen noch Regeln außer in unserer Satzung?

                  Danke für eure Hilfe

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                  • tennisarm
                    Postmaster
                    • 07.11.2007
                    • 135

                    #10
                    Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige i.S. des § 3 Nr. 26a EStG

                    Zum 1.1.2007 wurde mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" eine Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige i.H.v. 500 € eingeführt. Nach § 3 Nr. 26a EStG steht jedem, der sich ehrenamtlich für einen gemeinnützigen Verein oder für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Stadt, Gemeinde) engagiert, ein Freibetrag bis zu 500 € zu, wenn der ehrenamtlich Tätige

                    • seine Tätigkeit nebenberuflich ausübt, d.h. seine Tätigkeit macht zeitlich nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit eines Vollzeiterwerbs aus, und
                    • seine Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich (ideeller Bereich oder Zweckbetrieb) ausübt.

                    Wird der ehrenamtlich Tätige sowohl im gemeinnützigen Bereich als auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z.B. selbstbewirtschaftete Vereinsgaststätte) tätig, ist dies unschädlich. Lediglich, wenn er ausschließlich im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig ist, steht ihm der Freibetrag i.H.v. 500 € nicht zu.
                    Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht auf die Tätigkeit eines Vorstands oder Kassierers beschränkt. Auch der Platz- und Gerätewart, die Reinigungskraft und der Ausbilder von Tieren können den Freibetrag beanspruchen. Noch nicht geklärt ist, ob auch dem ehrenamtlich rechtlichen Betreuer i.S.d. § 1835 a BGB der Freibetrag zusteht. Voraussichtlich erfolgt im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 eine gesetzliche Klarstellung.

                    Beispiel:
                    Der Vereinskassier erhält für seine in 2007 ausgeübte Tätigkeit eine Vergütung i.H.v. 400 €.

                    Vergütung 2007 400 €
                    zu versteuern 0 €
                    -------------------------------------------------
                    Übungsleiterfreibetrag ab 2007

                    Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" sieht rückwirkend auf den 1.1.2007 eine Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG von 1.848 € auf 2.100 € vor. Da dieses Gesetz bisher lediglich vom Bundestag verabschiedet worden ist, darf der erhöhte Übungsleiterfreibetrag derzeit noch nicht in Anspruch genommen werden. Erst wenn der Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt hat und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist, darf die Erhöhung des Freibetrags bei der Lohnsteuer und der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.
                    ------------------------------------------------------

                    Verzichtserklärung bei Vergütungen (z.B. Trainer-, Dirigentenvergütung) und Aufwandsspende
                    Verzichtet z.B. ein Dirigent oder ein Trainer auf seine Vergütung oder ein Vereinsmitglied auf seinen Fahrtkostenersatz, und soll der Verein i.H. des verzichteten Betrags eine Spendenbescheinigung ausstellen, werden derartige Aufwandsspenden u.a. nur anerkannt, wenn der Anspruch ernsthaft vereinbart worden ist. Das Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit einer Aufwandsspende erfordert unter anderem eine Zeitnähe der Verzichtserklärung zur Entstehung des Vergütungs- oder Aufwandsersatzanspruches. Lt. Finanzverwaltung Baden-Württemberg reicht bei regelmäßiger Ausübung einer Tätigkeit eine Verzichtserklärung alle 3 Monate aus.

                    Beispiel:
                    A ist nebenberuflich Trainer bei einer Jugendmannschaft. Lt. einer schriftlichen Vereinbarung stehen ihm monatlich 100 € zu. A verzichtet jeweils zum Quartalsende schriftlich auf die Auszahlung.
                    A übt eine entgeltliche Tätigkeit aus. Die Einnahmen i.H.v. 12 Monate x 100 € = 1.200 € sind grundsätzlich steuerpflichtig. Da die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, und es sich um eine Übungsleitertätigkeit handelt, sind die Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Der Sportverein darf A eine Spendenbescheinigung ausstellen, da die Verzichtserklärung jeweils am Ende des Quartal zeitnah erfolgt ist.
                    -----------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

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