Moin!
Gibt es hier einen Juristen oder anderen Fackundigen, der mir erläutern kann, wie in Deutschland der Tatbestand des "Flitzens" bei größeren Sportverabstaltungen geahndet wird? Inwieweit wird überhaupt geahndet und wenn, gibt es Differenzierungen hinsichtlich des Grades der Entblößtung?
Danke und einen guten Start in den Mai!
Gibt es hier einen Juristen oder anderen Fackundigen, der mir erläutern kann, wie in Deutschland der Tatbestand des "Flitzens" bei größeren Sportverabstaltungen geahndet wird? Inwieweit wird überhaupt geahndet und wenn, gibt es Differenzierungen hinsichtlich des Grades der Entblößtung?
Danke und einen guten Start in den Mai!
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