Hi zusammen,
ich habe hier interessehalber (nein, ich habe hier kein Verfahren anhängig) eine Frage, bzw. ein Thema zum diskutieren.
Handynutzung im Auto ohne Freisprecheinrichtung ist verboten ... soweit, sogut.
Aber wo ist die Grenze??
Idealfall: Verlinkung über Bluetooth und komplette Steuerung über Fahrzeugsysteme.
Schlechtester Fall: Handy in der Hand und am Ohr.
Was ist nun wenn:
Ich eine Freisprecheinrichtung habe, aber die Nummer am Handy anwähle?
Wenn ich keine Freisprecheinrichtung habe, aber einen Stöpsel im Ohr und das Gespräch am Handy annehme?
Was ist, wenn in diesem Fall das Handy in einer Halterung im Armaturenbrett steckt?
Ihr seht, es gibt viele Situationen dazwischen. Wo ist die Grenze?
Was geht, was nicht?
ich habe hier interessehalber (nein, ich habe hier kein Verfahren anhängig) eine Frage, bzw. ein Thema zum diskutieren.
Handynutzung im Auto ohne Freisprecheinrichtung ist verboten ... soweit, sogut.
Aber wo ist die Grenze??
Idealfall: Verlinkung über Bluetooth und komplette Steuerung über Fahrzeugsysteme.
Schlechtester Fall: Handy in der Hand und am Ohr.
Was ist nun wenn:
Ich eine Freisprecheinrichtung habe, aber die Nummer am Handy anwähle?
Wenn ich keine Freisprecheinrichtung habe, aber einen Stöpsel im Ohr und das Gespräch am Handy annehme?
Was ist, wenn in diesem Fall das Handy in einer Halterung im Armaturenbrett steckt?
Ihr seht, es gibt viele Situationen dazwischen. Wo ist die Grenze?
Was geht, was nicht?
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