... stimmt so nicht bzw. nur sehr bedingt, je nach AGB's, siehe auch Auszug aus Gesetzestext:
"... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben"
"... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben"
Kommentar